Seit § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV gestrichen wurde, rätselt die Fachwelt, wie Planungsleistungen für öffentliche Bauvorhaben vergaberechtskonform auszuschreiben sind. Ein Gutachten des Vergaberechtlers Prof. Martin Burgi zeigt, wie unter den derzeitigen Regelungen rechtssicher europakonform vergeben werden kann. „Das Gutachten zeigt, dass die gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ kombiniert mit der anschließenden losweisen Vergabe dieser Leistungen rechtlich zulässig und umsetzbar ist, sagt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.
Nach der Anpassung der Vergabeverordnung an das EU-Recht herrscht sowohl bei Planenden als auch den öffentlichen Auftraggebern Unsicherheit bei der Vergabe. Im Interview erläutert der Vergaberechtsexperte Prof. Dr. jur. Martin Burgi die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts. Dabei wird der Bauauftrag zwar als Ganzes betrachtet, aber in Fachlose geteilt.
Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung
Nach der Streichung einer zentralen vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen am Bau (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung rechtssicher vorgenommen werden kann. Die Berechnung des Auftragswerts entscheidet darüber, wann Planungs- und Bauleistungen für Bauvorhaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies betrifft nicht nur Großprojekte, sondern beispielsweise auch Erweiterungen von Schulgebäuden oder den Neubau von Kindergärten in kleineren Gemeinden.
Der renommierte Vergaberechtler Prof. Martin Burgi hat nun in einem Gutachten aufgezeigt, wie unter den derzeitigen Regelungen rechtssicher europakonform vergeben werden kann.
„Gemeinsame Vergabe von
Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung:
Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts
(v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur,
Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“
Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und
Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen
an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Baudurchführung und Vertragsabwicklung nach VOB/B
26.06.2024 09:00 - 17:00 Uhr München V2433
Elektronische Angebote für Planungsleistungen korrekt erstellen | mit Bezug auf die Neuerungen der VgV
16.07.2024 15:00 - 17:45 Uhr Online I2420
Sehen Sie sich auf YouTube den Vortrag "Brennpunkt Vergabe" von Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender des Arbeitskreises Vergabe der Bundesingenieurkammer und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, beim 3. Mittelstandsforum
Mit dem Ziel, Vergabeverfahren partnerschaftlicher zu gestalten, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen neuen Ansatz entwickelt: das Fair-Price-Modell. Kernpunkt ist die Ermittlung des „optimalen Preises“ als Mittelwert der Honorarschätzung des Auftraggebers und dem Mittelwert der Bieterangebote. Das Angebot, das diesem optimalen Preis am nächsten kommt, erhält die beste Bewertung. Je weiter ein Angebot davon entfernt ist, umso weniger Punkte gibt es.
Download
Zur Vereinfachung der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Leitfäden für „Bewerbungsbögen mit Teilnahmeantrag“ zur einfachen Bearbeitung von Bewerbungen und Angeboten bei der Anwendung der VgV entwickelt. Die Leitfäden sind kostenfrei zum Download erhältlich und sollen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes, dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtendes und transparentes Wettbewerbsverfahren dienen. Jetzt ist auch der fünte Leitfaden "Verkehrsanlagen" erhältlich!
NEU: Verkehrsanlagen
Tragwerks-
planung
Technische Ausrüstung HLS/GA
Technische Ausrüstung ELT
Ingenieur-
bauwerke
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